Dienstvorschrift der Preussischen Landgendarmerie R. 4.

Vorschrift über die Pflege, Ausrüstung und Reiten der Dienstpferde. Als Anhang: Bekleidung und Ausrüstung der Feldgendarmen. Berlin 1906. Die Vorschrift wurde auch noch nach 1918 verwendet, wie ein Schild auf dem Einband mit "Landjäger-Abteilung Wesel" belegt.










Interessant auch der Hinweis auf die am Formationsort - von den zur Feldgendarmerie übergetretenen Oberwachtmeister - zu empfangende Litze. Hierzu Aufnahmen von Feld- und Landgendarmen.






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