Sachsen kommunale Polizei.

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Polizeibeamter um 1910.
Die Uniformen der Kommunalpolizeien wurden durch diverse Erlasse und Bestimmungen des Ministeriums der Inneren reglementiert. Wobei sich nach dem fast gleichlautenden Inhalt der Bestimmungen über die Jahre hinweg, zwangsläufig die Frage stellt, in wie weit diese befolgt wurden. Man kann einzelnen sächsischen Kommunalpolizeien durchaus nachsagen, daß sie versuchten ihr Erscheinungsbild dem der Gendarmerie anzupassen. Was zwangsläufig zu ministeriellen Gegenmaßnahmen führte.
Die "Einheitliche Bestimmungen für Bekleidung und Ausrüstung der Exekutivbeamten..." legten letztmalig 1912 die zulässige Uniformierung fest. Bei den Helmen: Beschlagteile aus weißem Metall. Helmzierat mit Emblem und oder Stadtwappen, Stern mit aufgelegtem Stadtwappen oder Stern mit aufgelegten weißen oder gelben Buchstaben.





Helm mit silberfarbiger Spitze mit Kugel und Perlring auf Kreuzblatt. Die Spitze mit 4 Lüftungslöcher. Schuppenkette ebenfalls aus weißem Metall. Als Zierat ein weißer Stern mit aufgelegten gelben Buchstaben.
Bei verschiedenen sächsischen Polizeihelmen sind diese 1 bis 3 Buchstaben teilweise ineinander verschlungen. Ohne eindeutig bestimmbare Exemplare oder Fotodokumente ist eine Zuordnung der Helme in den meisten Fällen nicht möglich oder bleibt spekulativ.






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