Sachsen kommunale Polizei.
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Polizeibeamter um 1910.
Die Uniformen der Kommunalpolizeien wurden durch diverse Erlasse
und Bestimmungen des Ministeriums der Inneren reglementiert. Wobei sich
nach dem fast gleichlautenden Inhalt der Bestimmungen über die
Jahre
hinweg, zwangsläufig die Frage stellt, in wie weit diese befolgt
wurden.
Man kann einzelnen sächsischen Kommunalpolizeien durchaus
nachsagen,
daß sie versuchten ihr Erscheinungsbild dem der Gendarmerie
anzupassen.
Was zwangsläufig zu ministeriellen Gegenmaßnahmen
führte.
Die "Einheitliche Bestimmungen für Bekleidung und Ausrüstung
der Exekutivbeamten..." legten letztmalig 1912 die zulässige
Uniformierung fest. Bei den Helmen: Beschlagteile aus weißem
Metall. Helmzierat
mit Emblem und oder Stadtwappen, Stern mit aufgelegtem Stadtwappen oder
Stern mit aufgelegten weißen oder gelben Buchstaben.
Helm mit silberfarbiger Spitze mit Kugel und Perlring auf
Kreuzblatt. Die Spitze mit 4 Lüftungslöcher. Schuppenkette
ebenfalls aus weißem Metall. Als Zierat ein weißer Stern
mit aufgelegten gelben Buchstaben.
Bei verschiedenen sächsischen Polizeihelmen sind diese 1 bis 3
Buchstaben teilweise ineinander verschlungen. Ohne eindeutig
bestimmbare Exemplare oder Fotodokumente ist eine Zuordnung der Helme
in den meisten Fällen nicht möglich oder bleibt spekulativ.
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