Dienstvorschrift der Preussischen
Landgendarmerie R. 4.
Vorschrift über die Pflege, Ausrüstung und Reiten
der Dienstpferde. Als Anhang: Bekleidung und Ausrüstung der
Feldgendarmen. Berlin 1906. Die Vorschrift wurde auch noch nach 1918
verwendet, wie ein Schild auf dem Einband mit "Landjäger-Abteilung
Wesel" belegt.
Interessant auch der Hinweis auf die am Formationsort - von den zur
Feldgendarmerie übergetretenen Oberwachtmeister - zu empfangende
Litze. Hierzu Aufnahmen von Feld- und Landgendarmen.