Grenzaufsicht
Gruppenaufnahme der königlich sächsischen Grenzaufsicht aus Kupferhammer / Grünthal von 1914.



Hier noch einmal meine Angaben aus dem Deutschen Waffen-Journal (DWJ) 1996:
Sachsens Sicherheit IV.
Die königlich sächsischen Zoll- und Steuerverwaltung beschäftigte im Jahre 1905 fast 3700 Personen. Darunter befanden sich auch 291 Revisions-, 258 Steuer- und 306 Grenzaufseher sowie 8 Schlachtsteuereinnehmer und je 1 Kranführer und Ufermeister. Die Beamten waren uniformiert und bewaffnet. Vor allem die in der Grenzaufsicht eingesetzten Grenzaufseher rekrutierten sich fast ausschließlich aus ehemaligen Berufssoldaten, welche mit dem Zivilversorgungsschein zum Finanzministerium übertraten.
Die benötigte Dienstbekleidung hatten diese Beamten auf eigene Rechnung anzuschaffen. Anders verhält es sich bei der vorgeschriebenen Bewaffnung: "Den ... Revisionsaufsehern, Steueraufsehern, Grenzaufsehern, Schlachtsteuereinnehmern, Kranführern und Ufermeistern werden die ... aufgeführten Bewaffnungsgegenstände ... durch das Zoll- und Steuerwirtschaftsdepot unentgeltlich geliefert. Diese Gegenstände verbleiben Staatseigentum und sind beim Ausscheiden der beteiligten Beamten aus ihrer Stellung zurückzugeben." Das Zoll- und Steuerwirtschaftsdepot in Dresden verwaltete und versorgte die Amtsstellen mit Gebrauchs- und Ausstattungsgegenständen sowie die Aufsichtsbeamten mit Waffen, Munition und der erforderlichen Dienstbekleidung. Dabei wurden die folgenden Waffen für die Beamten geliefert.
"Für Grenzaufseher:
a.) Kurzes Infanterieseitengewehr M. 71/84, das als Bajonett auf den Karabiner aufgesteckt werden kann, in schwarzer Lederscheide am Koppel von schwarzblanken Leder ...
b.) Seitengewehrquaste ... an der Seitengewehrtasche des Koppels um deren Steg geschlungen zu tragen.
c.) Kavalleriekarabiner M. 71 an ledernem Trageriemen.
d.) Patronentasche mit numeriertem Messingschilde, am Seitengewehrkoppel zu tragen.

Für Revisionsaufseher, Steueraufseher, Schlachtsteuereinnehmer, Kranführer und Ufermeister:
a.) Seitengewehr mit lederner Scheide, Griff mit Bügel und Ortband von Messing, am Unterhängekoppel von Gurt durch den Rock gesteckt zu tragen.
b.) Seitengewehrquaste ... um den Griff und Bügel des Seitengewehrs geschlungen zu tragen."

Zur Bewaffnung der Grenzaufseher noch einige zusätzliche Daten. Gerstenberger bildet einen solchen Beamten vor 1891 mit geändertem Kavallerie-Karabiner M/71 ab und bezeichnet die Waffe als "Mod. 81". Vom Seitengewehr ist auf dem Bild leider nur der untere Teil der schwarzen Lederscheide mit Ortblech - ohne Ortknopf - aus Messing sichtbar. Die dazugehörige Seitenwaffe bleibt dadurch spekulativ. Als entsprechendes Seitengewehr kommt trotz abweichendem Ortblech möglicherweise das Füsilier-Seitengewehr M/60 oder das 71er Infanteriemodell in Frage. Nach den Abbildungen entspricht der Karabiner dem Modell 71 mit folgenden Abweichungen: Die Schäftung reicht nur bis zu dem mit einer Seitengewehrhalterung versehenem Oberring, wobei Korn und Kornhalter dem Infanterie-Gewehr entsprechen. Einen vergleichbaren Karabiner bildet u.a. auch Götz ab.
Nach Lucius wird das oben erwähnte Seitengewehr um 1891 durch das Modell M 71/84 ersetzt. Dieses Bajonett ist sowohl in der Literatur wie auch als Realstück so häufig vertreten, daß auf eine Waffenbeschreibung verzichtet werden kann.

--- Quellenverzeichnis ---
1.) Die Königlich Sächsische Zoll- und Steuerverwaltung, Leipzig 1905.
2.) Verordnungsblatt der Königlich Sächsischen Zoll- und Steuerdirektion. Diverse Jahrgänge.
3.) Uniformregulativ für die Beamten bei den Unterbehörden der Königlich Sächsischen Zoll- und Steuerverwaltung, Dresden 1903 sowie Nachtrag 1904.
4.) Götz, Hans-Dieter; Die deutschen Militärgewehre und Maschinenpistolen 1871 - 1945, Stuttgart 1974.
5.) Lucius, Kurt; Die Uniformierungen der Königlich Sächsischen Zoll- und Steuerbeamten vom Jahr 1834 ab. Neustadt ca. 1900.

zurück