Grenzaufsicht
Gruppenaufnahme der königlich sächsischen
Grenzaufsicht aus Kupferhammer / Grünthal von 1914.
Hier noch einmal meine Angaben aus dem
Deutschen Waffen-Journal (DWJ) 1996:
Sachsens Sicherheit IV.
Die königlich sächsischen Zoll- und Steuerverwaltung
beschäftigte im Jahre 1905 fast 3700 Personen. Darunter befanden
sich auch 291 Revisions-, 258 Steuer- und 306 Grenzaufseher sowie 8
Schlachtsteuereinnehmer und je 1 Kranführer und Ufermeister. Die
Beamten waren uniformiert und bewaffnet. Vor allem die in der
Grenzaufsicht eingesetzten Grenzaufseher rekrutierten sich fast
ausschließlich aus ehemaligen Berufssoldaten, welche mit dem
Zivilversorgungsschein zum Finanzministerium übertraten.
Die benötigte Dienstbekleidung hatten diese Beamten auf eigene
Rechnung anzuschaffen. Anders verhält es sich bei der
vorgeschriebenen Bewaffnung: "Den ... Revisionsaufsehern,
Steueraufsehern, Grenzaufsehern, Schlachtsteuereinnehmern,
Kranführern und Ufermeistern werden die ... aufgeführten
Bewaffnungsgegenstände ... durch das Zoll-
und Steuerwirtschaftsdepot unentgeltlich geliefert. Diese
Gegenstände
verbleiben Staatseigentum und sind beim Ausscheiden der beteiligten
Beamten
aus ihrer Stellung zurückzugeben." Das Zoll- und
Steuerwirtschaftsdepot
in Dresden verwaltete und versorgte die Amtsstellen mit Gebrauchs- und
Ausstattungsgegenständen sowie die Aufsichtsbeamten mit Waffen,
Munition
und der erforderlichen Dienstbekleidung. Dabei wurden die folgenden
Waffen
für die Beamten geliefert.
"Für Grenzaufseher:
a.) Kurzes Infanterieseitengewehr M. 71/84, das als Bajonett auf den
Karabiner aufgesteckt werden kann, in schwarzer Lederscheide am Koppel
von schwarzblanken Leder ...
b.) Seitengewehrquaste ... an der Seitengewehrtasche des Koppels um
deren Steg geschlungen zu tragen.
c.) Kavalleriekarabiner M. 71 an ledernem Trageriemen.
d.) Patronentasche mit numeriertem Messingschilde, am
Seitengewehrkoppel zu tragen.
Für Revisionsaufseher, Steueraufseher, Schlachtsteuereinnehmer,
Kranführer und Ufermeister:
a.) Seitengewehr mit lederner Scheide, Griff mit Bügel und
Ortband von Messing, am Unterhängekoppel von Gurt durch den Rock
gesteckt zu tragen.
b.) Seitengewehrquaste ... um den Griff und Bügel des
Seitengewehrs geschlungen zu tragen."
Zur Bewaffnung der Grenzaufseher noch einige zusätzliche Daten.
Gerstenberger bildet einen solchen Beamten vor 1891 mit geändertem
Kavallerie-Karabiner M/71 ab und bezeichnet die Waffe als "Mod. 81".
Vom Seitengewehr ist auf dem Bild leider nur der untere Teil der
schwarzen Lederscheide mit Ortblech - ohne Ortknopf - aus Messing
sichtbar. Die dazugehörige Seitenwaffe bleibt dadurch spekulativ.
Als entsprechendes Seitengewehr kommt trotz abweichendem Ortblech
möglicherweise das Füsilier-Seitengewehr M/60 oder das 71er
Infanteriemodell in Frage. Nach den Abbildungen entspricht der
Karabiner dem Modell 71 mit folgenden Abweichungen: Die Schäftung
reicht nur bis zu dem mit einer Seitengewehrhalterung versehenem
Oberring, wobei Korn und Kornhalter dem Infanterie-Gewehr entsprechen.
Einen vergleichbaren Karabiner bildet u.a. auch Götz ab.
Nach Lucius wird das oben erwähnte Seitengewehr um 1891 durch das
Modell M 71/84 ersetzt. Dieses Bajonett ist sowohl in der Literatur wie
auch als Realstück so häufig vertreten, daß auf eine
Waffenbeschreibung verzichtet werden kann.
--- Quellenverzeichnis ---
1.) Die Königlich Sächsische Zoll- und Steuerverwaltung,
Leipzig 1905.
2.) Verordnungsblatt der Königlich Sächsischen Zoll- und
Steuerdirektion. Diverse Jahrgänge.
3.) Uniformregulativ für die Beamten bei den Unterbehörden
der Königlich Sächsischen Zoll- und Steuerverwaltung, Dresden
1903 sowie Nachtrag 1904.
4.) Götz, Hans-Dieter; Die deutschen Militärgewehre und
Maschinenpistolen 1871 - 1945, Stuttgart 1974.
5.) Lucius, Kurt; Die Uniformierungen der Königlich
Sächsischen Zoll- und Steuerbeamten vom Jahr 1834 ab. Neustadt ca.
1900.