Verschiedene Bemühungen, in den thüringischen
Kleinstaaten aus den Reste der Gendarmerie, Kommunal- und Gemeindepolizei
sowie aus Militär (1)
eine Sicherheitswehr oder Sicherheitspolizei aufzustellen, wurden durch
die Note von Boulogne (2)
zunichte gemacht. Den seit 1920 zum Land (nicht Freistaat!) Thüringen
zusammengeschlossenen Länder wurde allein eine entmilitarisierte und
dezentralisierte kasernierte Landespolizei (Bereitschaftspolizei) gestattet.
Daneben bestand weiterhin eine Gendarmerie sowie diverse Gemeinde- und Kommunalpolizeien.
Die Ausrüstung und Bewaffnung der unterschiedlichen Polizeiformationen
(3,4) in den Anfangsjahren
des Landes Thüringen erfolgte ausschließlich aus Beständen
der ehemaligen kaiserlichen Armee.
Aus diesem Bestand stammt auch das Seitengewehr 98/05,
zweites Modell mit Feuerblech und ausgeschliffener Säge.
Der Polizeistempel "L.P.Th.xxx." wurde vermutlich nach
1933 durch Überstempeln gelöscht. Der dazu verwendete Stern-Stempel
befindet sich auch am Parierstangenende in der Laufauflage.
Thesen, die Stempel ständen für Landespolizeischule Thüringen, müssen verneint werden. Die bis in den 4stellingen Bereich gehenden Waffennummern übersteigen das Ausbildungspotential einer Polizeischule.
1 - Maerker, [Georg]; Vom Kaiserheer zur Reichswehr, Leipzig 1922.
2 - 12. Juni 1920
3 - Bühler, Karlheinz; Schutzpolizei und Gendarmerie in Thüringen,
in der Reihe Polizei und Gendarmerie in der Weimarer Republik 1919-1933,
Zeitschrift für Heereskunde 1984, Seite 160 ff.
4 - Radecke, Erich; Polizei-Abzeichen, 2. Band 1918-1945, Hamburg 1993.